Wichtiger Hinweis zu politischen Plakaten:

Politische Plakatmotive müssen einen QR-Code oder eine URL enthalten, die auf die „Transparenzerklärung nach TTPA-Verordnung“ verlinkt. Die Bezeichnung für den Link muss genau so verwendet werden. Außerdem muss auf dem Plakat „Politische Werbung“ stehen. In der Transparenzerklärung muss das eingesetzte Budget für die gesamte Werbekampagne angegeben werden – die Transparenzerklärung kannst du im Warenkorb während des Bestellprozesses einfach online erstellen.

Politische und religiöse Werbung auf Plakatstandorten

Auf einigen Plakat-Werbestandorten hat der Grundstückseigentümer Werbung mit politischen oder religiösen Inhalten vertraglich ausgeschlossen. Das müssen wir respektieren. Diese Standorte haben wir mit Politik/Religion markiert. Leider teilen uns nicht alle Anbieter diese Ausschlusssperre mit, so dass es auch auf einem nicht markierten Standort zu einer nachträglichen Ablehnung kommen kann.

Ob politische und/ oder religiöse Werbung auf Ihrem Wunschstandort möglich ist, teilen wir Ihnen mit unserer Auftragsbestätigung mit (bitte nicht mit unserer Bestellbestätigung verwechseln).

Aus diesem Grund ist es bei jeder Anfrage oder Buchung zwingend erforderlich, sofort anzugeben, dass es sich um politische Werbung handelt. Zudem unterzieht der jeweilige Anbieter das Motiv einer gesonderten Prüfung. Eine verbindliche Bestätigung der Schaltung ist daher erst möglich, nachdem das Motiv vorgelegt und geprüft wurde.


Wird das Motiv vom Anbieter abgelehnt, erfolgt eine Rückerstattung der Kosten. Erfolgt eine Buchung jedoch ohne Hinweis auf den politischen Charakter, kann die Plakatierung unter Umständen nicht durchgeführt werden; in diesem Fall erfolgt keine Kostenerstattung. Wir weisen außerdem darauf hin, dass politische Werbung häufiger Ziel von Vandalismus ist und daraus gegebenenfalls direkte Ansprüche der Anbieter gegenüber den Werbetreibenden entstehen können.

Informationen zur EU-Verordnung TTPA über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung

Seit dem 10. Oktober 2025 ist in der EU die Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Zielgruppenausrichtung politischer Werbung („TTPA-Verordnung“) in Kraft. Sie verpflichtet sowohl Auftraggeber als auch Dienstleister, bei politischer Werbung bestimmte Vorgaben zu Transparenz, Kennzeichnung und Dokumentation einzuhalten.

Werbemittel müssen entsprechend gestaltet und eindeutig als politische Werbung erkennbar sein. Außerdem müssen die vorgeschriebenen Transparenzhinweise integriert werden, beispielsweise durch zusätzliche Informationsangaben oder einen QR-Code, der die erforderlichen Details bereitstellt.

Zu den zentralen Pflichten der TTPA-Verordnung zählen unter anderem:

eine klare Kennzeichnung der Werbemittel als politische Werbung, die Angabe des Sponsors sowie relevanter Finanzierungsquellen, Informationen zur adressierten Zielgruppe, zum Zeitraum der Schaltung und zu den verwendeten Kanälen, die Beachtung spezieller Datenschutzvorgaben bei Targeting- oder Analyseverfahren, sowie gegebenenfalls die Übermittlung von Kampagnendaten an das von der EU vorgesehene Transparenzregister.


Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Plattformen oder Medienanbieter politische Werbung nur unter bestimmten Bedingungen akzeptieren oder deren Ausspielung beschränken können.

Diese Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine juristische Fachstelle oder die zuständige Behörde.

Was muss bei politischer Werbung beachten werden?

Die EU-Verordung (EU) 2024/900 zur Transparenz politischer Werbung legt für Auftraggeber und Dienstleister fest, dass politische Werbung eindeutig markiert sein muss, bestimmte Transparenzangaben bereitgestellt werden müssen und zusätzliche Hinweise direkt auf dem Werbemittel anzubringen sind (z. B. ein Verweis mit Link zur entsprechenden Transparenzerklärung).