Politische und religiöse Werbung auf Plakatstandorten

Wichtiger Hinweis zu politischen Plakaten:

Nicht jeder Inhalt kann uneingeschränkt auf jedem Werbeträger veröffentlicht werden. Insbesondere politische oder religiöse Aussagen unterliegen teils besonderen Vorgaben der jeweiligen Medienanbieter.

Politische Plakatmotive müssen einen QR-Code oder eine URL enthalten, die zur „Transparenzerklärung nach TTPA-Verordnung" führt – die Bezeichnung des Links ist dabei verbindlich vorgegeben. Zusätzlich muss auf dem Plakat der Hinweis „Politische Werbung" erscheinen. In der Transparenzerklärung ist außerdem das für die gesamte Kampagne eingesetzte Budget anzugeben – Sie können die Erklärung bequem im Warenkorb während des Bestellprozesses online erstellen.

An manchen Werbestandorten hat der Grundstückseigentümer politische oder religiöse Werbung vertraglich ausgeschlossen; diese Vorgabe respektieren wir und kennzeichnen betroffene Standorte entsprechend mit Politik/Religion. Da uns nicht alle Anbieter eine solche Ausschlusssperre mitteilen, kann es vereinzelt auch bei nicht markierten Standorten zu einer nachträglichen Ablehnung kommen.

Ob politische und/oder religiöse Werbung an Ihrem Wunschstandort möglich ist, teilen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung mit (bitte nicht mit der Bestellbestätigung verwechseln).

Geben Sie den politischen Charakter einer Buchung deshalb bereits bei der Anfrage oder Bestellung an. Der jeweilige Anbieter prüft das Motiv anschließend gesondert; eine verbindliche Zusage der Schaltung ist daher erst nach dieser Prüfung möglich.

Lehnt der Anbieter das Motiv ab, erstatten wir die entsprechenden Kosten. Erfolgt die Buchung dagegen ohne Hinweis auf den politischen Charakter, kann die Plakatierung unter Umständen ausbleiben – in diesem Fall entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass politische Werbung häufiger von Vandalismus betroffen ist, woraus sich unter Umständen direkte Ansprüche der Anbieter gegenüber dem Werbetreibenden ergeben können.

Informationen zur EU-Verordnung TTPA über Transparenz und Targeting politischer Werbung


Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der EU die Verordnung (EU) 2024/900 zur Transparenz und Zielgruppenausrichtung politischer Werbung („TTPA-Verordnung"). Sie verpflichtet sowohl Auftraggeber als auch Dienstleister, bei politischer Werbung bestimmte Vorgaben zu Transparenz, Kennzeichnung und Dokumentation einzuhalten.

Werbemittel müssen entsprechend gestaltet und klar als politische Werbung erkennbar sein. Zusätzlich sind die vorgeschriebenen Transparenzhinweise zu integrieren, etwa über zusätzliche Angaben oder einen QR-Code mit den erforderlichen Details.

Zu den zentralen Pflichten der TTPA-Verordnung zählen unter anderem:

eine eindeutige Kennzeichnung als politische Werbung, die Angabe des Sponsors sowie relevanter Finanzierungsquellen, Informationen zur adressierten Zielgruppe, zum Schaltzeitraum und zu den genutzten Kanälen, die Einhaltung besonderer Datenschutzvorgaben bei Targeting- oder Analyseverfahren sowie gegebenenfalls die Übermittlung von Kampagnendaten an das von der EU vorgesehene Transparenzregister.

Bitte beachten Sie, dass manche Plattformen oder Medienanbieter politische Werbung nur unter bestimmten Bedingungen annehmen oder deren Ausspielung einschränken können.

Diese Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine juristische Fachstelle oder die zuständige Behörde.


Was ist bei politischer Werbung zu beachten?

Die EU-Verordnung (EU) 2024/900 zur Transparenz politischer Werbung schreibt vor, dass politische Werbung eindeutig gekennzeichnet sein muss, bestimmte Transparenzangaben bereitzustellen sind und zusätzliche Hinweise direkt auf dem Werbemittel angebracht werden müssen – etwa ein Link zur entsprechenden Transparenzerklärung.